Allgemeine Geschäftsbedingungen easytalk-stuttgart.de Mühleisen / Krause GbR
§ 1
Zustandekommen des Vertrages
1. Für diese und die Folgegeschäfte mit dem Besteller gelten
ausschließlich die vorliegenden Bedingungen. Anders lautende
Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn,
dass es sich um Individualabreden handelt. Entgegen stehende
Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn sie
in einem unserer Vertragsbestätigung nachfolgenden
Bestätigungsschreiben des Bestellers enthalten sind und wir diesem
nicht widersprechen. Unser Schweigen bedeutet Ablehnung. Unsere
Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware durch
den Besteller als angenommen, insbesondere bei telefonischer
Bestellung. Abweichungen durch Individualabreden bedürfen der
Schriftform.
2. Lieferverträge kommen entweder durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung nach schriftlicher Bestellung oder durch
Lieferung zustande. Alle mündlichen, insbesondere auch
telefonischen Neben- und Ergänzungsabreden, auch solche über die
Ausführung der Bestellung, bedürfen zur Gültigkeit unserer
gesonderten schriftlichen Bestätigung.
3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen,
Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An
Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir
uns Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden.
§ 2
Lieferung
1. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung bestimmt.
2. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der
Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind,
bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der
Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen
für den Besteller zumutbar sind.
3. Erhalten wir nachträglich Anhaltspunkte für einen unregelmäßigen
Zahlungsverkehr des Bestellers, für die Beantragung oder Eröffnung
eines Moratoriums oder eines Insolvenzverfahrens oder für eine
sonstige Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so
sind wir berechtigt, die Lieferung von der Kaufpreisvorauszahlung
abhängig zu machen oder per Nachnahme zu liefern.
4. Bei Annahmeverweigerung der Lieferung (auch Nachnahmesendungen)
gehen alle Fracht- und Portospesen sowie Nebenkosten zu Lasten des
Bestellers.
5. Die Eigenschaften der von uns gelieferten Waren werden in
unserem Onlineshop beschrieben.
§ 3
Lieferfrist
1. Alle Liefertermine sind unverbindlich. Richtige und
rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten, werden Liefertermine
von uns nach Möglichkeit eingehalten.
2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der vereinbarten
Zahlung.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das
Werk verlassen hat.
4. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres
Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der
Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse
nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von
erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei
Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich
entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die
vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten,
wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von
uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen
Fällen den Bestellern baldmöglichst mitgeteilt.
5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der
Vertragspflichten des Bestellers auch aus anderen Geschäften mit
uns voraus.
§ 4
Verpackung und Versand
1. Der Versand der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Bestellers.
2. Die Wahl der Versandart steht in unserem Ermessen.
3. Wir behalten uns das Recht vor, den Versand nicht vom
Erfüllungsort im Sinne von § 11 Ziff. 1, sondern von einem anderen
Ort unserer Wahl vorzunehmen.
4. Die Verpackung und Verpackungsmaterial fallen keine weiteren
Kosten an.
§ 5
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware für
alle Forderungen aus der gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor (Kontokorrentvorbehalt).
Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung
oder die Saldierung und deren Anerkennung heben den
Eigentumsvorbehalt nicht auf.
2. Wir sind berechtigt, unsere Vorbehaltsware zu den üblichen
Geschäftszeiten des Bestellers, wenn dieser seine Verpflichtungen
uns gegenüber nicht erfüllt, insbesondere bei Zahlungsverzug,
wegzunehmen und zu diesem Zwecke sämtliche Lager- und
Geschäftsräume des Bestellers zu betreten. Die Wegnahme ist keine
verbotene Eigenmacht.
3. Im Falle der Verarbeitung unserer Ware oder deren Verbindung mit
anderen Erzeugnissen erwerben wir an den durch die Verarbeitung
oder Verbindung entstehenden Gegenständen Miteigentum, das der
Besitzer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
unentgeltlich für uns verwahrt. Unser Miteigentumsanteil bestimmt
sich nach dem Bruchteil, der dem Wert unserer Ware im Verhältnis
zum Wert des entstandenen Gegenstands entspricht. Erwirbt der
Besteller durch die Verbindung Alleineigentum, so überträgt er
schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zum Wert des entstandenen Gegenstandes. Für die
Weiterveräußerung gilt nachfolgende Ziff. 4; die aus der
Weiterveräußerung oder sonstigem Rechtsgrund entstehende Forderung
wird schon jetzt in Höhe des oben genannten Bruchteils an uns
abgetreten.
4. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller allein oder zusammen mit
nicht uns gehörender Ware veräußert, tritt der Besteller schon
jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor
dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Wert der
Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag.
5. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum
Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt. Zu einer anderen Verfügung über die
Vorbehaltsware, insbesondere zur Pfändung oder
Sicherungsübereignung ist der Besteller nicht berechtigt. Bei
Zahlung im Scheck-/Wechselverfahren erlischt der Eigentumsvorbehalt
erst mit Einlösung des Wechsels/Schecks und Gutschrift des
Rechnungsbetrages.
6. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum
Einbau der Vorbehaltsware gilt nicht, wenn der Besteller zu
Bedingungen eines Dritten abschließt, nach denen es ihm nicht
gestattet ist, Forderungen gegen Dritte an uns abzutreten.
7. Der Besteller ermächtigt uns unter Vorbehalt des Widerrufs zur
Einziehung der abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen
Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf unser Verlangen hat
der Besteller alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in
unserem Eigentum stehenden Waren und die an uns abgetretenen
Forderungen und Rechte zu geben sowie seine Abnehmer von der
Abtretung in Kenntnis zu setzen. Wir sind jederzeit berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet, den Abnehmern des Bestellers die
Abtretung anzuzeigen und abgetretene Forderungen im eigenen Namen
geltend zu machen. Die Durchsetzung der abgetretenen Rechte erfolgt
auf Kosten und Gefahr des Bestellers, ohne dass wir hierzu
verpflichtet sind oder hieraus vom Besteller haftbar gemacht werden
können.
8. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware
oder in die abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns
unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen
Unterlagen zu unterrichten.
9. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit
auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihrer zu
sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um
mehr als 20 % übersteigt.
10. Pfändungen, Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretungen der
Vorbehaltsware sowie der uns zustehenden Rechte und andere unsere
Rechte beeinträchtigende Verfügungen durch den Besteller sind
unzulässig.
11. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware auf die von uns
abgetretenen Forderungen oder die nach vorstehenden Absätzen
begründeten Rechte wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen
und uns unverzüglich unter Übersendung aller für eine Intervention
notwendigen Unterlagen benachrichtigen. In der Zurücknahme der
Vorbehaltsware sowie deren Pfändung durch uns liegt kein Rücktritt
vom Vertrag; solche Maßnahmen erfolgen nur zur Sicherung unserer
Ansprüche. Mit einer Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren sind wir
für den Fall der Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens nicht einverstanden.
§ 7
Zahlungen
1. Rechnungen sind im voraus netto zahlbar.
2. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei an unseren Sitz zu
leisten.
3. Zahlung durch Wechsel ist vorbehaltlich ausdrücklich
schriftlicher anderweitiger Vereinbarung ausgeschlossen. Eine
ausnahmsweise Annahme von Akzepten gilt nur solange als
Kaufpreisstundung, als in den wirtschaftlichen Verhältnissen des
Bestellers keine nachteiligen Änderungen eintreten oder bekannt
werden. Wechselzahlungen sind keine Barzahlungen. Diskont- und
sonstige Wechselspesen sind vom Besteller auf jeden Fall sofort mit
Wechselgebung zu bezahlen. Für rechtzeitige Vorlegung,
Protesterhebung und/oder Wechselrückleistung übernehmen wir
keinerlei Haftung. Die Annahme von Schecks erfolgt nicht an
Erfüllung Statt, sondern erfüllungshalber.
4. Verzugszinsen berechnen wir mit 5% p.a. über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Sie sind höher oder niedriger
anzusetzen, wenn durch uns eine Belastung mit einem höheren
Zinssatz oder wenn durch den Besteller eine geringere Belastung
nachgewiesen werden kann.
5. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelchen von uns
nicht anerkannten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht
statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
§ 8
Gefahrübergang
Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Besteller über, wenn die Sendung unseren Sitz verlässt oder der Versand nach Versandbereitschaft auf Wunsch des Bestellers zurückgestellt wird. Transportschäden oder Verlust der Ware werden von uns nicht gedeckt. Soweit Ansprüche gegen haltende Dritte und/oder gegen Versicherer geltend gemacht werden können, erschöpft sich ein Anspruch des Bestellers gegen uns mit der Forderungsabtretung an den Besteller.
§ 9
Gewährleistung
1. Soweit wir die an den Besteller gelieferten Waren nicht
selbst hergestellt, sondern vom Vorlieferanten bezogen haben,
erfüllen wir unsere Gewährleistungspflichten dadurch, dass wir dem
Besteller hiermit unsere gesamten eigenen Gewährleistungsansprüche
gegen unseren Vorlieferanten abtreten. Der Besteller nimmt diese
Abtretung erfüllungshalber an. Bei Nichtdurchsetzbarkeit oder
Misslingen richten sich die subsidiären Gewährleistungsansprüche
gegen uns nach den Bestimmungen der folgenden Ziffer 2.
2. Bezüglich unserer eigenen Erzeugnisse leisten wir für eine dem
jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der
Liefergegenstände Gewähr und übernehmen für die Dauer von 6 Monaten
nach der Lieferung unter Ausschluss des Rechts auf Wandelung oder
Minderung folgende Verpflichtungen: Sind die Liefergegenstände mit
Fehlern behaftet, werden sie schadhaft oder zeigen sie nicht die
nach ihrer Bestimmung oder die nach dem Vertrag zu Grunde gelegten
Beschreibung zu erwartenden Eigenschaften und Leistungen, so werden
wir den Mangel ohne Berechnung von Kosten unverzüglich -
erforderlichenfalls unter Verwendung neuer Ersatzteile -
beseitigen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Schäden,
die infolge des Mangels an anderen Teilen der Liefergegenstände
entstehen sollten. Die mangelhaften Gegenstände und Teile stehen
uns zu. Werden zur Mängelbeseitigung Arbeiten erforderlich, die von
uns veranlasst werden, so tragen wir die zum Zwecke der
Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen. Bei Fehlschlagen der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner
Wahl Minderung oder Wandelung verlangen.
3. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn
a) der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung, Bedienung oder
Pflege bzw. mangelhafte Wartung oder auf gewaltsame Einwirkung
zurückzuführen ist,
b) der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des
Liefergegenstandes, insbesondere einer Verwendung ungeeigneter,
insbesondere fremder Ersatzteile beruht und der Schaden in
ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung oder Verwendung
steht.
Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf fahrlässige
oder unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind,
sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4. Die beanstandete Ware ist mit dem Original-Lieferschein oder der
Original-Rechnung oder deren Fotokopien an uns einzusenden. Durch
Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf die
Einrede nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Mängelrüge.
Der Besteller muss die Ware unverzüglich nach Erhalt auf etwa
vorhandene Mängel untersuchen und erkennbare Mängel bei Meldung des
Rechtsverlustes unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach
Auslieferung, bei uns schriftlich rügen. Verdeckte Mängel müssen
spätestens binnen einer Woche nach ihrer Entdeckung bei uns
schriftlich gerügt werden.
5. Zur Zurückhaltung von Zahlungen und Berufung auf Mängelansprüche
ist der Besteller nur insoweit berechtigt, als er in Ansehung des
gerügten Mangels nach Treu und Glauben verhältnismäßig ist, d.h.
höchstens nur bis zum Kaufpreisteilbetrag, der konkret als
mangelhaft gerügten Artikel.
6. Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter
Eigenschaften sind ausgeschlossen. Bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften hat der Besteller nach seiner Wahl lediglich Anspruch
auf Wandelung oder Minderung, insbesondere aber keinerlei Anspruch
aus entgangenem Gewinn. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen aus Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen,
es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
§ 10
Haftung
Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus
der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus
unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit
zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
zwingend gehaftet wird.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir hierdurch mit
unserer Leistung in Verzug geraten sind, wenn unsere Leistung
unmöglich geworden ist, oder wenn eine wesentliche Pflicht verletzt
ist. In den vorgenannten Fällen der leichten Fahrlässigkeit ist
eine Haftung beschränkt auf Schäden, mit deren Eintritt bei
Vertragsabschluß vernünftigerweise zu rechnen war.
Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 11
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Stuttgart.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem
Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir
sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
§ 12
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
§ 13
Formvereinbarungen
1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen
allgemeinen Bedingungen sowie zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
§ 14
Sonstiges
1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus
dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unsere schriftliche Zustimmung.
2. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB ganz oder
teilweise nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein oder werden, wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages
im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden den Vertrag
alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit
der weggefallenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt.
Widerrufsrecht
1. Dem Besteller steht ein Widerrufsrecht nach § 361 a des
Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften
Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei
Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
2. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361 a Abs. 1 Satz 3
Fernabsatzgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht vor Erfüllung
der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4 , bei der
Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim
Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren
nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei
Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses.
Das Widerrufsrecht erlischt bei der Lieferung von Waren spätestens
vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und bei
Dienstleistungen spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit
Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen
hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
3. Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und
unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei
Fernabsatzverträgen,
- zur Lieferung von Waren, die nach Bestellerspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder
deren Verfalldatum überschritten wurde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von
Software, sofern die gelieferten Datenträger vorher vom Besteller
entsichert worden sind,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und
Illustrierten,
- zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen oder
- die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden.
4. Die Rechtsfolgen eines ausgeübten Widerrufsrechts sind in § 361
Abs. 2 BGB geregelt. Danach ist der Besteller zur Rücksendung an
uns verpflichtet. Dem Besteller werden bei einer Bestellung bis zu
einem Betrag von 40 EURO die regelmäßigen Kosten der Rücksendung
vertraglich auferlegt, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht
der Bestellten entspricht.
Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache
sowie für sonstige Leistung bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des
Widerrufs ist deren Wert zu vergüten.
5. Der Widerruf ist zu richten an:
easytalk-stuttgart.de
Mühleisen Krause GbR
Motorstr. 1
70499 Stuttgart
fon 0711-8386868
fax 0711-8387707